Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nexterium GbR · Geltungsbereich: IT-Beratung, Software-/KI-Dienstleistungen, Implementation, Hardware-Weiterverkauf · Ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (B2B).

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Nexterium GbR, Unter den Steinen 3, 34474 Diemelstadt, vertreten durch die Gesellschafter Miles Hoppe und Maik Dohmann (nachfolgend „Anbieter") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über IT-Beratung, Software-Entwicklung, KI-Dienstleistungen, Implementations- und Migrationsprojekte sowie den Weiterverkauf von Hardware.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 14 BGB. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.nexterium.de/agb abrufbar.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).

(2) Individuelle Angebote des Anbieters sind 30 Kalendertage ab Ausstellung gültig, sofern im Angebot nichts anderes bestimmt ist.

(3) Der Vertrag kommt zustande durch: a) schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters, b) Annahme des verbindlichen Kundenangebots durch den Anbieter, oder c) Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter.

(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform (Textform i.S.d. § 126b BGB genügt).

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen AGB.

(2) IT-Beratung und Konzeption sind Dienstverträge i.S.d. §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

(3) Software-Entwicklung, Hardware-Lieferung und konkret definierte Implementationsprojekte sind Werkverträge i.S.d. §§ 631 ff. BGB. Geschuldet wird der vereinbarte Werkerfolg.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung qualifizierter Subunternehmer zu bedienen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Materialien zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwand durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

(4) Der Kunde ist für eigene Datensicherungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich vertraglich anderes vereinbart ist.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).

(2) Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(3) Für umfangreichere Projekte (> 2.500 € netto) ist der Anbieter berechtigt, eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale i.H.v. 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen einzustellen, nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfrist (mind. 7 Tage).

(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.

(7) Abrechnung aufwandsbasierter Leistungen: Abrechnung im 30-Minuten-Takt. Mindestabrechnungseinheit: 0,5 h. Anfahrten und Wegezeiten gelten als Arbeitszeit, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters (einfacher Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB).

(2) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Anbieter nach Mahnung und Fristsetzung zur Rücknahme der Ware berechtigt.

§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte

(1) Standard-Software, Frameworks und Eigenentwicklungen des Anbieters bleiben geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit zum vertraglich vereinbarten Zweck.

(2) Custom-Entwicklungen (auftragsbezogen, exklusiv für den Kunden erstellt und im Angebot als solche gekennzeichnet) werden mit vollständiger Bezahlung an den Kunden übertragen. Allgemeine Bibliotheken, Frameworks und vorbestehendes Know-how des Anbieters bleiben hiervon ausgenommen.

(3) Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, ihn als Referenzkunden zu nennen (Logo, Branche, Projektart).

(4) Der Kunde sichert zu, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten und Materialien die erforderlichen Rechte hält.

§ 8 Gewährleistung

(1) Werkleistungen: Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme. Diese Verkürzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Hardware-Lieferungen: Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

(3) Herstellergarantie tritt neben die gesetzliche Gewährleistung. Der Anbieter ist nicht Garantiegeber; Garantieansprüche bestehen ausschließlich gegen den Hersteller.

(4) Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB): Erkennbare Mängel müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe / Abnahme schriftlich angezeigt werden.

(5) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt zunächst Nacherfüllung nach Wahl des Anbieters. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO.

(3) Der Anbieter setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO ein.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Änderungen werden dem Kunden mit angemessener Frist mitgeteilt.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt: a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, b) für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach dem Produkthaftungsgesetz, d) im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Gesamtvergütung des betreffenden Vertrages.

(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) KI-gestützte Leistungen: Soweit der Anbieter KI-generierte Inhalte liefert, übernimmt er keine Haftung für deren inhaltliche Richtigkeit. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Outputs vor Verwendung in geschäftskritischen Kontexten einer angemessenen menschlichen Prüfung zu unterziehen.

§ 11 Widerrufsausschluss / B2B

(1) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht (§ 312g BGB findet auf Unternehmer keine Anwendung).

(3) Rückabwicklungen oder Stornierungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage individueller Vereinbarung. Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall vergütet.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten infolge höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Streiks, Energie- oder Netzausfälle und großflächige Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur.

(2) Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der höheren Gewalt. Dauert die höhere Gewalt länger als 90 Tage, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 13 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, oder aufgrund gesetzlicher Anordnung offenzulegen sind.

§ 14 Abtretungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Korbach (Hessen) als für 34474 Diemelstadt zuständiges Amts- bzw. Landgericht.

(3) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit (https://ec.europa.eu/consumers/odr). Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Bei mehrsprachigen Fassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

Nexterium GbR
Unter den Steinen 3 · 34474 Diemelstadt
Gesellschafter: Miles Hoppe & Maik Dohmann
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Stand: 12. Mai 2026 — Version 2.1